EED III Richtlinie

EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III)

Ziel ist, den Energieverbrauch bis zum Jahr 2030 um 11,7 % zu senken, um den Weg zur Klimaneutralität bis 2050 zu ebnen.

Bis zum 11. Oktober 2025 müssen alle Gemeinden ein Gebäudeinventar all ihrer Gebäude (mit einer Fläche von > 250m² beheizte / gekühlte Fläche) erstellen und veröffentlichen. Hier handelt es sich um jene Gebäude die im Eigentum der öffentlichen Einrichtungen stehen oder von dieser genutzt werden.


Artikel 5 und 6 für Gemeinden beschreibt:

  • 1,9 % jährliche Gesamtenergieverbrauchsreduktion im öffentlichen Sektor (Artikel 5)
  • 3 % jährliche Sanierung bzw. Renovierung (energetisch) der Gesamtfläche der beheizten/gekühlten Fläche von öffentlichen Einrichtungen (Artikel 6).


Gebäudeinventarliste Marktgemeinde Aurolzmünster:


Energieausweise: