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Mit 01.12.2024 tritt das neue Oö. Hundehaltegesetz 2024 in Kraft.
- Meine Pflichten als Hundehalter ( Allgemeine Anforderungen)
- Pflichten bei Haltung großer Hunde, Hunde spezieller Rassen sowie von auffälligen Hunden
- Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP)
- Übergangsbestimmungen für Hunde spezieller Rassen, die vor dem 01.12.2024 angemeldet wurden.
Alle Ausführlichen Informationen zur Hundehaltung können unter folgender Webseite sichermithund.at abgerufen werden.
Auf der Homepage des Landes Oberösterreich (land-oberoesterreich.gv.at >Themen>Sicherheit>Verwaltungspolizei>Oö. Hundehaltegesetz)
werden die Anbieter der Sachkundekurse in Oberösterreich veröffentlicht.