Mit sofortiger Wirkung ist die neue Verkehrsregelung im Bereich zwischen der Nordseite oberhalb der Kirche und dem Kindergarten rechtskräftig. Die betreffende Straße wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Kirchenbereich zum Kindergarten verordnet.
Um ein geordnetes und sicheres Verkehrsaufkommen – insbesondere zu den Bring- und Abholzeiten des Kindergartens – zu gewährleisten, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Parken nur an den entsprechend markierten Stellflächen erlaubt ist. Fahrzeuge, die auf nicht markierten Flächen oder auf Gehsteigen abgestellt werden, müssen mit einer strafrechtlichen Ahndung rechnen.
Ebenso ist zu beachten, dass auf Grund der neuen Einbahnregelung die Zufahrt von der B 143 Richtung Kindergarten nun nicht mehr zulässig ist.
Die Marktgemeinde Aurolzmünster ersucht alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Beachtung dieser neuen Regelung – im Interesse der Sicherheit unserer Kinder und eines reibungslosen Verkehrsablaufs.