Seit 1. September trat die Oö. Hundehaltegesetz-Novelle 2022 in Kraft. Schon bisher musste jeder mehr als zwölf Wochen alte Hund bei der Hauptwohnsitzgemeinde binnen drei Tagen angemeldet werden. Neu ist nun, dass zusätzlich auch Änderungen oder ein Wechsel bei der Hundehaftpflichtversicherung an die Gemeinde bekannt geben werden muss.
Die Gemeinden haben zudem das Recht, von sich aus aktiv das Vorhandensein einer ausreichenden Hundehaftpflichtversicherung nachzuprüfen. "Diese Gesetzesanpassung dient der Verbesserung des Opferschutzes", betont Landesrätin Birgit Gerstorfer. Es wird damit sichergestellt, dass keine Versicherungslücken entstehen und jeder gemeldete Hund im Bundesland bei einem Schadensfall ausreichend hoch versichert ist.