Im Rahmen der Übung kann die Mindestflughöhe 20m über Grund betragen. Diese Tiefflüge sind prinzipiell in unverbautem Gebiet bzw. unter Aussparung von dicht besiedeltem bzw. lärmsensiblen Gebieten und Flugplätzen vorgesehen.
Übungsdauer:
KW 10 von 04.03. - 08.03.2024 von 09:00 - 20:00 Uhr
KW 11 von 11.03. - 15.03.2024 von 09:00 - 20:00 Uhr
KW 12 von 18.03. - 22.03.2024 von 09:00 - 20:00 Uhr